Änderung bei Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
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Gesetzesänderung zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 treten wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Grundlage ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Ziel der Reform ist es, Leistungen für pflegende Angehörige einfacher, flexibler und transparenter zu gestalten.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab Mitte 2025 werden die bisherigen Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Jahresbetrag zusammengeführt.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können künftig flexibel entscheiden, ob sie den Betrag für:

  • Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege

  • oder eine Kombination aus beiden Leistungen

verwenden möchten.

Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.

Mehr Flexibilität und vereinfachte Regelungen

Die Reform bringt weitere spürbare Verbesserungen:

  • Flexible Nutzung: Die Mittel können frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden. Eine komplizierte Umwidmung ist nicht mehr erforderlich.

  • Verlängerte Anspruchsdauer: Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

  • Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisher notwendige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Ein Anspruch besteht somit auch dann, wenn die häusliche Pflege noch keine sechs Monate durchgeführt wurde.

Was bedeutet das für Sie?

Als pflegende Angehörige erhalten Sie mehr Planungssicherheit und deutlich mehr Gestaltungsspielraum – beispielsweise bei:

  • Urlaub oder Erholungszeiten

  • Krankheit der Pflegeperson

  • kurzfristigen Entlastungsphasen

  • stundenweiser Vertretung im Alltag

Bereits im Jahr 2025 in Anspruch genommene Leistungen werden auf den neuen gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.

Wir beraten Sie gerne

Die neuen Regelungen eröffnen zusätzliche Möglichkeiten der Entlastung. Gerne beraten wir Sie individuell, wie Sie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege optimal für Ihre persönliche Situation nutzen können.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung.

Ambulanter Pflegedienst

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