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Erhöhung der Pflegeleistungen 2024
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Zum 1. Januar 2024 wurden die Beträge für Pflegeleistungen um 5 Prozent angehoben. Diese Anhebung berücksichtigt sowohl die Sachleistungen als auch die Geldleistungen.

Was sich nicht geändert hat ist die Höhe der Entlastungsleistungen nach §45b. Diese bleiben weiterhin bei 125 Euro und können nur als Sachleistung abgerufen werden.

Eine Auszahlung in Form von Pflegegeld ist bei Grad 1 nicht vorgesehen.

Pflegegeld 2024:
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Sachleistung 2024:
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