Die Behandlungspflege ist ein weiterer Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie umfasst unterschiedliche medizinische Maßnahmen, die von ihrem (Haus-) Arzt verordnet und von geschultem Pflegepersonal durchgeführt werden.
Ihr Hauptziel ist es, den ärztlich angeordneten Behandlungsplan zur Genesung oder Stabilisierung der Gesundheit fachgerecht umzusetzen und zukünftige Komplikationen und Krankenhausaufenthalte gezielt zu vermeiden.
- Sicherung des Behandlungserfolgs: Die Behandlungspflege stellt sicher, dass ärztliche Verordnungen wie die richtige Medikamenteneinnahme oder Verbandswechsel im Alltag fachgerecht umgesetzt werden. Dadurch wird der Heilungsprozess gezielt gefördert und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands vermieden.
- Prävention von Folgeerkrankungen: Die professionelle Durchführung medizinischer Maßnahmen, wie etwa die sterile Wundversorgung, kontinuierlich regelmäßige Medikamenteneinnahme oder korrekte Insulingabe, schützt effektiv vor Verschlechterungen des Gesundheitszustands und gefährlichen Folgeerkrankungen.
- Verkürzung / Vermeidung von Krankenhausaufenthalten: Durch die qualifizierte medizinische Versorgung in den eigenen vier Wänden können stationäre Aufenthalte erheblich verkürzt oder gar vollständig verhindert werden. Pflegebedürftige erhalten so die notwendige medizinische Hilfe in ihrer vertrauten Umgebung.
Die Behandlungspflege umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die von einem ambulanten Pflegedienst gemäß SGB V erbracht werden können. Dazu gehören unter anderem:
- An- / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Medikamentengabe und Wochendispenser
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Injektionen subkutan / intramuskulär
- Versorgung von Drainagen
- Infusionen + Sondennahrung
- Katheterisierung / Blasendauerkatheter
- Magensonde und PEG-Sondenversorgung
- Stomabehandlung und Trachealkanülen
- Verabreichung von Augentropfen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
Die medizinische Behandlungspflege nach § 37 SGB V ist ein Fachbereich in der häuslichen Pflege und wird über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert.
Diese Leistungen erfolgen ausschließlich auf ärztliche Verordnung. Die Finanzierung übernimmt die Krankenkasse, nicht die Pflegeversicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Leistung der Behandlungspflege nur auf ärztliche Anordnung erfolgt und unabhängig vom festgestellten Pflegegrad ist.