Was sind Entlastungsleistungen nach § 45b?

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind spezielle Unterstützungsangebote, die darauf abzielen, pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen im Alltag zu entlasten. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, den Alltag der Betroffenen zu erleichtern und gleichzeitig pflegende Angehörige zu unterstützen. Im Gegensatz zur Grund- und Behandlungspflege, die sich auf die direkte Pflege konzentrieren, bieten Entlastungsleistungen eine breitere Unterstützung im häuslichen Umfeld.

Warum sind Entlastungsleistungen wichtig?

Entlastungsleistungen sind ergänzend zur Grund- und Behandlungspflege ein weiterer Baustein, der es ermöglicht, trotz physischer und psychischer Einschränkungen gut zu Hause zurechtzukommen.

 

  • Erhalt der Selbstständigkeit und des Verbleibs in der eigenen Wohnung:
    Durch Unterstützung beim Einkaufen, Aufräumen, Reinigen oder Waschen können ältere Menschen trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben und müssen seltener in ein Pflegeheim umziehen.

 

  • Förderung von Hygiene und Gesundheit: Keime, Schimmel und Staub können insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Gesundheit und geschwächtem Immunsystem zu weiteren Problemen führen. Regelmäßige Reinigung reduziert das Risiko von Infektionen, Allergien und Atemwegserkrankungen. Unser Ziel ist  dass Ihr Zuhause nicht nur ästhetisch und wohnlich angenehm, sondern auch gesundheitlich unbedenklich bleibt.

 

  • Entlastung der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen:
    Hauswirtschaftliche Hilfe nimmt älteren Menschen und ihren Familien viele körperlich anstrengende und zeitaufwendige Aufgaben ab. Dadurch werden Überlastung, Stress und gesundheitliche Folgen für Klienten und pflegende Angehörige reduziert.
Leistungen im Rahmen der Entlastungsleistungen

Die Entlastungsleistungen konzentrieren sich stark auf die hauswirtschaftliche Unterstützung, um den Alltag pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen zu erleichtern. Diese Unterstützung kann vielfältig sein und wird an die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Reinigung der Wohnung: Regelmäßiges Staubsaugen, Wischen der Böden, Reinigung von Küche und Bad sowie das Entstauben von Oberflächen.
  • Fenster und Türen: Reinigen der Fenster und Fensterrahmen sowie der Türen und Türrahmen im Wohnbereich
  • Flurdienst: Unterstützung bei der tonusmäßig wiederkehrenden Treppenhausreinigung in einem Mietshaus
  • Einkaufsdienste: Erledigung von Besorgungen im Supermarkt oder Drogerien, Bäckerei, Metzger etc
  • Spaziergänge: Unterstützung beim Spazierengehen zur Förderung der körperlichen und geistigen Aktivität
  • Wäsche: Bügeln und Zusammenlegen von Kleidung und Bettwäsche, sowie die Pflege von besonderen Textilien.
Anspruch und Finanzierung von §45b

Entlastungsleistungen sind Bestandteil der Pflegeleistungen, die durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 hat demnach Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, der zusätzlich zum Umfang des Pflegegrads zur Verfügung steht und für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden kann. Diese Leistungen können von ambulanten Pflegediensten oder anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangeboten erbracht werden. Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 125 Euro pro Monat und ist zweckgebunden. Eine direkte Auszahlung wie beim Pflegegeld ist nicht vorgesehen.

Sollten sie bereits einen Pflegegrad besitzen und haben noch keine Leistungen nach §45b in Anspruch genommen, haben sie wahrscheinlich ein Guthaben angesammelt. Dieses können Sie bei ihrer Pfegekasse abfragen. Nach einer gewissen  Zeit verfällt das Guthaben jedoch wenn es nicht beansprucht wird.

Ambulanter Pflegedienst
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