Die Grundpflege ist ein zentraler Bestandteil der häuslichen Pflege und umfasst die Unterstützung bei den grundlegenden täglichen Aktivitäten zur körperlichen Hygiene, dem An- und Auskleiden, Ernährung, Ausscheidung und Mobilität. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Personen in ihrer Alltagsbewältigung zu unterstützen und ihre Gesundheit und Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
- Erhaltung der Selbstständigkeit und Würde: Die Grundpflege unterstützt pflegebedürftige Menschen dabei, ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu führen. Durch gezielte Hilfestellung bei den täglichen Aktivitäten wird ihre Unabhängigkeit gefördert.
- Gesundheitsschutz und Prävention: Durch die fachgerechte Unterstützung bei Hygiene, Ernährung und Bewegung werden Infektionen, Hautschäden und Folgeerkrankungen gezielt verhindert. So wird die körperliche Gesundheit pflegebedürftiger Menschen aktiv geschützt und erhalten.
- Entlastung von Angehörigen: Die Grundpflege entlastet auch pflegende Angehörige, die durch die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes Hilfe in der täglichen Pflege erhalten. Dies ermöglicht es ihnen, sich auf die emotionale Unterstützung ihrer Liebsten zu konzentrieren, während die grundlegenden Bedürfnisse fachgerecht erfüllt werden.
Die Grundpflege umfasst eine Vielzahl von unterstützenden Maßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Kämmen und Rasieren
- An- und Auskleiden: Unterstützung beim An- und Ausziehen, einschließlich der Anpassung von Kleidung an die Wetterbedingungen
- Ernährung: Unterstützung beim Essen und Trinken, Anreichen von Mahlzeiten und gegebenenfalls Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Hinsetzen, Treppensteigen sowie beim Lagern im Bett
- Ausscheidung: Unterstützung beim Gang zur Toilette, bei der Verwendung von Inkontinenzmaterialien oder bei der Katheterpflege
- Prophylaxen: Maßnahmen zur Vermeidung von gesundheitlichen Risiken, wie Dekubitusprophylaxe (Verhinderung von Druckgeschwüren), Intertrigoprophylaxe (Vorbeugung von Hautreizungen, Entzündungen und Pilzinfektionen) und Thromboseprophylaxe (Verhinderung von Blutgerinnseln)
Die Grundpflege gehört zu den Pflegesachleistungen gemäß § 36 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und richtet sich vornehmlich an Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Die Finanzierung der Grundpflege erfolgt durch die Pflegeversicherung, wobei der Umfang der Leistungen vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.
→ Im Gegensatz zur Behandlungspflege können bei der Grundpflege einzelne Leistungen über eine Privatrechnung hinzugebucht werden.